Wenn Sie Anspruch auf das Internetangebot zum Sozialtarif haben, nimmt VOO Sie gerne auf und gewährt Ihnen diesen ermäßigten Tarif. Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über dieses Angebot.
Wer kann das Internetangebot zum Sozialtarif nutzen?
Das Sozialtarif-Internetangebot ist ein günstiger Höchsttarif für einen festen Internetanschluss. Es richtet sich an Personen oder Familien in gefährdeten Situationen (die ein Eingliederungseinkommen oder eine andere Form der finanziellen Unterstützung erhalten). Der Anspruch auf das Internetangebot zum Sozialtarif wird vom FÖD Wirtschaft festgelegt.
Der FÖD WIRTSCHAFT übernimmt die Kontrolle der Liste der Anspruchsberechtigten für das Internetangebot zum Sozialtarif und prüft, ob Sie die folgenden Zugangsbedingungen erfüllen:
- Sie erfüllen die Kriterien für das Internetangebot zum Sozialtarif. Überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um das soziale Internetangebot zu erhalten, indem Sie auf den folgenden Link klicken: Soziales Internetangebot: Ein günstiger Tarif für das Festnetz-Internet.
- Sie nehmen kein Sozialtarif-Internetangebot eines anderen Anbieters in Anspruch*.
- Keine andere Person im Haushalt nutzt bereits das Sozialtarif-Internetangebot.
(*) Einzelheiten zu den Bedingungen für die Gewährung des Sozialtarif-Internetangebots finden Sie in der Übersicht über die möglichen Kategorien von Anspruchsberechtigten in den FAQ des FÖD Wirtschaft.
Achtung
- Das Sozialtarif-Internetangebot kann nicht Geschäftskunden, Personen ohne Wohnsitz in Belgien und Personen, die in einem Hotel, einem Altenheim oder einer anderen Form des Gemeinschaftslebens leben, gewährt werden, es sei denn, sie haben einen Vertrag in ihrem eigenen Namen und für ihre ausschließliche Nutzung;
- Bitte beachten Sie, dass der Status eines Begünstigten der erhöhten Intervention (BIM) keinen Anspruch auf das Internetangebot zum Sozialtarif begründet;
- Das Internetangebot zum Sozialtarif kann jeweils nur von einem Anbieter bezogen werden;
- Das Internetangebot zum Sozialtarif gilt nicht für Kabelfernsehen;
- Im Falle einer Anomalie im Zusammenhang mit dem Recht des Kunden, das Sozialtarif-Internetangebot in Anspruch zu nehmen, ist nur der FÖD WIRTSCHAFT in der Lage, Erklärungen abzugeben;
- Das Contact Center des FÖD Wirtschaft ist für Sie da:
- Online-Formular
- E-Mail: [email protected]
- Telefon 0800 120 33 (gebührenfrei) werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr
Unsere Angebote:
- Internetangebot zum Sozialtarif für 19 €/Monat - 50 % Ermäßigung auf die Installationskosten
- Download: 75 Mbps
- Upload: 4 Mbps
- Volumen: 500 GB * - Internetangebot zum Sozialtarif + TV für 40 €/Monat - 50 % Ermäßigung auf die Installationskosten
- Download: 75 Mbps
- Upload: 4 Mbps
- Volumen: 500GB *
Wichtige Informationen
- Beide Angebote sind in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen regulär.
- Sie können mit einem Mobilangebot kombiniert werden, die Ermäßigung gilt aber nicht für das Mobilangebot.
- Es ist auch möglich, zusätzliche VOO-Dienstleistungen zum Handelspreis hinzuzufügen.
Wie kann ich ein Internetangebot zum Sozialtarif abonnieren?
Online-Formular
Wenn Sie bereits Kunde sind, füllen Sie bitte unser Kundenformular aus.
Ihr Antrag wird von VOO an den FÖD WIRTSCHAFT gesendet, der anhand Ihrer Nationalregisternummer überprüft, ob Sie die Bedingungen für das Internetangebot zum Sozialtarif erfüllen. Wenn dies der Fall ist, können Sie sich für das Internetangebot zum Sozialtarif anmelden.
Was passiert, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf das Sozialtarif-Internetangebot haben?
Alle 6 Monate überprüft der FÖD WIRTSCHAFT, ob Sie noch Anspruch auf das Internetangebot zum Sozialtarif haben. Wenn sich herausstellt, dass Sie keinen Anspruch mehr haben:
- informiert Sie der FÖD Wirtschaft schriftlich.
- kontaktiert VOO Sie ebenfalls, um einen Tarifplan auszuwählen, der Ihren Anforderungen entspricht.
Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf den Sozialtarif haben, wird Ihnen eine Schonfrist von drei Monaten gewährt. Während dieser drei Monate können Sie Ihre Dienste weiterhin zum gleichen Preis in Anspruch nehmen.
Wenn nach Ablauf dieser Schonfrist keine Reaktion Ihrerseits erfolgt oder Sie sich nicht für einen anderen Dienst entschieden haben, profitieren Sie weiterhin von denselben VOO-Diensten, aber zum Standardtarif außerhalb des Internetangebots zum Sozialtarif.
Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung
Wenn Sie im Rahmen der alten Regelung Anspruch auf den Sozialtarif für Telekommunikation hatten, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf das Internetangebot zum Sozialtarif. Die Anspruchsvoraussetzungen sind für beide Regelungen unterschiedlich.
Wenn Sie nichts unternehmen, behalten Sie den Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des FÖD Wirtschaft.
Für jede Überschreitung des im Angebot enthaltenen Verbrauchsvolumens wird eine Gebühr von 1€/500 MB zusätzlich erhoben.